Sozialbetrugsgesetz: Ordinationsspitzel sind Armutszeugnis – Ärzte sind keine Ausweiskontrolleure

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) wird den zur Begutachtung ausgeschickten Entwurf des „Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes“ sehr kritisch durchleuchten. Es ist und bleibt ein Armutszeugnis, wenn die gesamte Regierung durch so genannte Mystery Shopper die Bespitzelung von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes staatlich sanktionieren und als Maßnahme zur Gegenfinanzierung der Steuerreform einsetzen will. Das ist ein denkbar untaugliches Mittel zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Krankenständen und es stellt Ärzte und Patienten unter Generalverdacht.

Zusätzlich ist geplant, dass niedergelassene Ärzte gegen Androhung von Sanktionen die Identität von ihnen nicht persönlich bekannten Patienten jedenfalls überprüfen müssen. Ärzte sind dazu da, Patienten zu behandeln, nicht Ausweise zu überprüfen. Es ist grotesk: So gut wie jede Institution schafft es inzwischen, ihren Mitgliedern Foto-Ausweise zur Verfügung zu stellen. Nur die Sozialversicherung bekommt das nicht auf die Reihe und hängt wieder einmal ihren Vertragspartnern die Arbeit um.

Auch die Kosten-Nutzen-Rechnung ist noch zu klären: In einem Land mit gesetzlicher Pflichtversicherung und damit quasi 100-prozentiger Versicherungsquote wird nun mit Kanonen auf Spatzen geschossen. 421 Fälle mit Verdacht auf e-Card-Missbrauch durch Versicherte hat die Sozialversicherung nach eigenen Angaben in fünf Jahren verzeichnet. In genau sieben Fällen ist es zu Verurteilungen gekommen und am Ende sind die Kassen auf gut 80.000 Euro sitzen geblieben.

Als Beitragszahler möchte ich im Gegenzug wissen: Wie viel Geld hat die Sozialversicherung eigentlich in den Aufbau ihrer Betrugsbekämpfungsbürokratie gesteckt und wie viel soll es noch werden?