Erstaunliche Allianz von WGKK und Wirtschaftskammer pro Ordinations-Bespitzelung: Generalverdacht ist potenziell verleumderisch und schärfstens abzulehnen

Vertreter der Wirtschaftskammer und der Wiener Gebietskrankenkasse sahen sich am Wochenende in einer erstaunlichen Allianz veranlasst, Partei für das von der Bundesregierung geplante Ärztebespitzelungs-Programm namens „Mystery Shopping“ zu ergreifen. Franz Schenkenmayr von der WGKK und Martin Gleitsmann von der WKO wünschten sich, dass die Regierung ihr fragwürdiges Mystery Shopping-Konzept für Arztpraxen trotz berechtigtem Widerstand durchdrücken. Dabei darf natürlich der schon üblich gewordene Generalverdacht gegenüber der Ärzteschaft nicht fehlen, und als Beleg dafür meint Herr Schenkenmayr, dass im Jahr 2014 durch falsche oder überhöhte Leistungsabrechnungen von Ärzten angeblich eine Schadenssumme von 2 Millionen Euro  entstanden sein soll.

Es ist erstaunlich, dass ein Funktionär der Wirtschaftskammer gegenüber Unternehmern, wie niedergelassene Ärzte, die nun einmal welche sind, derart vorgeht. Eigentlich hätten wir uns von einem Wirtschaftsvertreter eine unternehmensfreundlichere Position erwartet und etwas Verständnis dafür, dass systematische Bespitzelung durch die Krankenkassen und eine verpflichtende Identitätsfeststellung von Patienten für niedergelassene Ärzte ein ärgerliches Plus an bürokratischer Zumutung bedeutet. Und das in einer Situation, wo niedergelassene Ärzte ohnehin schon enorm viel Zeit für Bürokratie aufwenden müssen, die besser den Patienten zu Gute käme. Stichworte sind hier zum Beispiel Chefarztpflicht und elektronische Arzneimittelbewilligung.

Natürlich ist Sozialbetrug, im Konkreten eine Krankschreibung gesunder Patienten – vorausgesetzt der Arzt weiß mit Sicherheit, dass der Patient eigentlich gesund ist – nicht akzeptabel. Allerdings darf es nicht zur generellen Pflicht des Arztes werden, Sozialbetrug zu verhindern. Ärzte müssen davon ausgehen können, dass ein Patient ein „richtiger“ Patient ist, und nicht ein von der Krankenkasse entsendender Spitzel mit gefälschter E-Card und erlogenen Krankheitssymptomen. Wenn ein Arzt davon nicht ausgehen kann, muss er seinerseits systematisch Verdachtsmomente gegen unbekannte Patienten hegen. Er muss mitberücksichtigen, dass diese keine echten Patienten sein könnten. Und er muss entsprechende Vorsichtsmaßnahmen in Form von Zusatzuntersuchungen bzw. Weiterschicken der Patienten an andere Institutionen erwägen, damit er nicht riskiert, seinen Kassenvertrag zu verlieren. Kurzum: Er ist gut beraten, wenn er zu seiner eigenen Sicherheit  Absicherungsmedizin betreibt – die allerdings geht ins Geld.

Die Überprüfung nicht gerechtfertigter Krankenstände sollte aus diesen und vielen weiteren Gründen zwischen den Unternehmen und den Sozialversicherungen durchgeführt werden. Jedes Unternehmen kennt die Mitarbeiter, die häufig ungerechtfertigt in den Krankenstand gehen, und es sollte gemeinsam mit den Kassen Wege gefunden werden, solche Fälle zu untersuchen. Ärzte sollten nicht dabei behindert werden, ihrem Kerngeschäft nachzugehen –  sich um kranke Menschen zu kümmern.

Sollten einzelne Ärzte in diesem Zusammenhang in einer problematischen Weise vorgehen, so müssen solche Fälle untersucht und ggf. geahndet werden. Mit vagen Verdächtigungen und diffusen Hinweisen auf angebliches ärztliches Fehlverhalten einen Generalverdacht rechtfertigen zu wollen, ist potentiell verleumderisch und schärfstens abzulehnen.