Ja zu Primärversorgung, Nein zu eigenem PHC-Gesetz

Die Befürchtungen der Ärzteschaft wurden durch Gesetzesvorlage der Gesundheitsministerin bestätigt. Dagegen werden wir konsequent vorgehen.

Die Verhandlungen zum geplanten PHC-Gesetz gehen morgen, Montag (14. März), in die nächste Runde. Dazu hat das Gesundheitsministerium einen ersten Entwurf vorgelegt, der alle Befürchtungen der Ärztekammer bestätigt und der aus Sicht der Ärzteschaft die einseitige Beendigung der Sozialpartnerschaft bedeutet. Das ist ein Anschlag auf den gesamten Berufsstand. Die Ärztekammer wird dagegen mit Sicherheit konsequent vorgehen.

Konkret sieht der Gesetzesentwurf eine Parallelstruktur zum derzeitigen Gesamtvertrag vor, der eine Aushebelung des Kollektivvertrags ermöglicht. Einzelverträge bedeuten aber nicht nur eine prekäre, weil jederzeit kündbare Arbeitssituation für den Arzt, sondern verursachen auch einen unfinanzierbaren „Tarifdschungel“ in der Primärversorgung mit willkürlicher Bezahlung durch die Sozialversicherung – was nicht im Sinne der Patienten sein kann. Denn ohne klar geregelte Honorare droht automatisch eine immense Verteuerung des Gesundheitssystems.

Auch bei der Stellenplanung soll auf die Kompetenz der Ärzteschaft verzichtet werden. Im Gegenzug dazu begünstigt das geplante Gesetz Großkonzerne und anonyme in- und ausländische Investoren als PHC-Betreiber. Der klassische Hausarzt droht damit auszuhungern.

Das Ende der Hausärzte wäre somit eingeläutet. Das ist eine Zumutung der Ministerin hinsichtlich einer bestmöglichen Patientenbetreuung.

Primärversorgung nur mit Ärzten planbar

Dass es auch anders geht, beweist das geplante sogenannte „Wiener Modell“ der Primärversorgung. Die Ärztekammer erarbeitet hier – gemeinsam mit der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse – ein Gesamtkonzept. Dabei soll die medizinzische Versorgung im niedergelassenen Bereich durch flexible Angebote für Patient und Praktiker leistungsfähiger und attraktiver werden, zwar vor allem durch neue Primärversorgungsmodelle nach Vorbild des bisher ersten PHC Medizin Mariahilf sowie durch ein neues Pilotprojekt zu Einzelordinationsnetzwerken. Bis Sommer dieses Jahres soll das Konzept fertiggestellt sein.

Der größte Vorteil dabei: Um das Wiener Modell zu verwirklichen, müssen lediglich punktuelle Änderungen im Ärztegesetz und im ASVG vorgenommen werden. Ein eigenes PHC-Gesetz ist nicht erforderlich.

Wir haben damit in Wien bewiesen, dass eine Primärversorgung auch ohne Aushebelung des Gesamtvertrags planbar ist, und das sollte auch auf Bundesebene gelten. An Ministerin Oberhauser ist zu appellieren, endlich mit den Ärztinnen und Ärzten solche Vorschläge zu erarbeiten, wie Primärversorgung mit einheitlichem Gesamtvertrag funktionieren kann, anstatt denjenigen zu glauben, die der Meinung sind, dass Primärversorgung auch ohne Ärzteschaft und deren Standesvertretung funktionieren kann.

Das von der Ministerin forcierte PHC-Gesetz werden wir als freier Berufsstand jedenfalls so sicher nicht akzeptieren.