Bachingers Kritik an der Qualitätsevaluierung der Arztpraxen geht ins Leere

Patientenanwalt Bachinger schlägt also wieder einmal Alarm – ab und zu muss man halt ein Lebenszeichen von sich geben, und Ärzte-Bashing hat sich seiner Überzeugung nach dafür schon immer bestens bewährt. Diesmal sieht er sich eben in seiner Kritik an der Qualitätssicherung in den österreichischen Arztpraxen bestätigt. Eine jüngst fertiggestellte Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) stelle dieser ein „niederschmetterndes Zeugnis“ aus, erklären die Patientenanwälte in einem kürzlich an die Gesundheitsministerin versandten Schreiben mit Reformforderungen.

Diese Kritik an der Qualitätsevaluierung der Arztpraxen ist schärfstens zurück zu weisen. Die mit der Qualitätssicherung und -evaluierung beauftragte Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) erfüllt ihre Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, und zwar nachweislich im Einklang mit internationalen Standards und auf höchstem Niveau. Zuletzt sind 24.000 Arztpraxen evaluiert und stichprobenartig überprüft worden. An Verbesserungen wird laufend gearbeitet, die Kritik der Patientenanwälte ist daher absurd.

Die immer wieder kritisierte Selbstevaluation ist internationaler Standard.

Zudem sitzt der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, seit Jahren im wissenschaftlichen Beirat der  ÖQMed. In diesem Gremium geben Vertreter unterschiedlichster Institutionen die Grundlagen für die Qualitätsüberprüfungen vor. Hier hat jeder die Möglichkeit, zur weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung beizutragen, und bis dato sindalle Beschlüsse einstimmig gefallen.

Es grenzt schon an Schizophrenie, wenn ein Vertreter der Patientenanwälte hier Beschlüsse mitträgt, die man dann in einem Brief an die Ministerin kritisiert.  Man muss sich fragen, ob Bachinger in den Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats einfach nur geschlafen hat,  oder ob er vielleicht gar nicht in der Lage ist, seine Aufgabe als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zu erfüllen.

Auf völliges Unverständnis stoßen Aussagen zur ärztlichen Fortbildung. Schließlich drohen allen Ärzten, die ihrer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nicht nachkommen, schwerste Disziplinarstrafen – bis hin zum Entzug der Berufsberechtigung.