COVID-Impfbefreiungsatteste nur durch Amts- und Kontrollärzte!

Im derzeit hochemotionalisierten Klima im Zusammenhang mit dem Thema Impfpflicht ist der PatientInnendruck auf niedergelassenen ÄrztInnen und Ärzte häufig einfach zu stark. Die Aggressivität wird durch bestimmte politische Gruppierungen empörender Weise auch noch befeuert. Es ist wichtig, diesen Druck herauszunehmen. Deshalb gehört die Ausstellung von Impfbefreiungsattesten in die Hände von AmtsärztInnen oder des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger. Führerscheinuntersuchungen führt ja im Regelfall auch der Amtsarzt durch. Daher gehören auch die Impfbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen.