Mehr Alternativen für Arzt und Patient: Bundesweiter Gesamtvertrag für PVE abgeschlossen

Primärversorgungszentren bzw. Primärversorgungseinheiten waren lange Zeit für viele Ärztevertreter ein Reizwort. Unter manchen früheren Gesundheitsminister/innen und HV-Chef/s/innen sollten sehr fragwürdige Konzepte von PVZ bzw. PVE dazu dienen, Gesamtverträge zwischen Kammer und Kasse auszuhebeln. Im Raum stand außerdem das Risiko staatlicher Gängelung und/oder einer Konzernisierung und damit einhergehend ein Primat der Betriebswirtschaft, und nicht der Medizin.

Doch das ist Geschichte. Gestern haben wir nach langen und harten Verhandlungen mit dem Hauptverband den bundesweiten Gesamtvertrag für PVE beschlossen, und heute haben Hauptverband-Chef Alexander Biach und ich auf einer Pressekonferenz die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt. Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung ist die Zustimmung der zuständigen Gremien, im Fall der ÖÄK also der Bundeskurie niedergelassene Ärzte.

Der Zwischenschritt eines bundesweiten Gesamtvertrages war unseres Erachtens wichtig, weil einige Themen im Raum standen, die es u.E. zu klären galt. Der als Rahmenvertrag zu verstehende bundesweite PVE-Gesamtvertrag gibt jetzt die Eckpunkte zur neuen teambasierten Primärversorgung vor, lässt aber genügend Raum für regionale Ausgestaltung, um auf die jeweiligen Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und Patienten bestmöglich eingehen zu können. Damit ist ein breiter Versorgungsauftrag – auch abzustimmen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung – endgültig sichergestellt.

Einige Gesichtspunkte erscheinen mir u. a. besonders wichtig:

  • PVE sind neben den weiterhin existierenden Hausärzten und den Gruppenpraxen nur eine Spielart der ärztlichen Primärversorgung. Sie ergänzen den Hausarzt, ersetzen ihn jedoch nicht – unter früheren Regierungen und HV-Führungen war das noch eine durchaus zu befürchtende Option.
  • Es besteht auch die Möglichkeit von PVE in Form der Vernetzung mehrerer Einzelordinationen untereinander sowie mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern, ohne dass diese unter einem Dach angeboten werden.
  • Die neuen Lösungen bieten Ärztinnen und Ärzten eine breitere Palette von Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben, je nach ihren individuellen Vorstellungen. Wir wissen z. B. aus Umfragen, dass PVE gerade für junge Kolleginnen und Kollegen eine sehr attraktive Option darstellen.
  • Hausärztinnen und Hausärzte werden entlastet, sie könnten künftig auf Wunsch in Teams arbeiten und so Familie und Beruf besser vereinbaren
  • Auch Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von ärztlichen Angeboten jenes auszuwählen, das ihren Bedürfnissen am meisten entspricht.

Auch zahlreiche weitere Forderungen, die uns von Anfang an wichtig waren, konnten wir erfolgreich durchbringen: die Frage des Rückkehrrechts, wenn eine PVE scheitert; oder die Möglichkeit, dass PVE auch als Lehrpraxen für junge Allgemeinmediziner oder Studenten des Klinisch-praktischen Jahres fungieren können.

Die wohl größte Herausforderung war es, die sehr heterogene allgemeinmedizinische Versorgungsstruktur in einem österreichweiten Gesamtvertrag bestmöglich abzubilden. Gefordert sind jetzt die lokalen Sozialversicherungsträger und vor allem die Länder, damit möglichst rasch die regionalen Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden können.