Grünes Licht der Bundeskurie niedergelassene Ärzte: Neue Primärversorgung unter Dach und Fach

Bei der gestrigen Sitzung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK wurde für den bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) Grünes Licht gegeben. Die Bundeskurie gab einstimmig ihre Zustimmung für den Vertragsabschluss. Die Trägerkonferenz aller Kassen hatte den Anfang April präsentierten Gesamtvertrag schon zuvor einstimmig beschlossen.Damit ist der Gesamtvertrag nun unter Dach und Fach.

Mit dem bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten ist ein über fünf Jahre andauernder Weg nun erfolgreich und partnerschaftlich abgeschlossen. Um Unklarheiten zu vermeiden: Mit dem Konzept früherer Gesundheitsminister und mancher Kassenfunktionäre, mittels Primärversorgungszentren den Gesamtvertrag zwischen Ärztekammer und Kassen auszuhebeln und herkömmliche Arztpraxen de facto abzuschaffen bzw. zu ersetzen, hat die neue PVE-Regelung nichts mehr gemeinsam.

Nun muss dieser Rahmenvertrag mit Inhalten gefüllt werden. Die lokalen Sozialversicherungsträger und vor allem die Länder sind jetzt am Zug, es gilt, die regionalen Honorarvereinbarungen so schnell wie möglich abzuschließen.

Die PVE werden das ärztliche Angebot im niedergelassenen Bereich – Einzel- und Gruppenpraxen – erweitern. Damit haben Ärztinnen und Ärzte  mehr Wahlmöglichkeiten, wie sie arbeiten wollen, und Patientinnen und Patienten können aus einer breiteren Palette von Angeboten das für sie am besten geeignete auswählen. Ein zufrieden stellender Abschluss einer endlos erscheinenden Geschichte.