Anstellung von Ärzten bei Ärzten: Betroffene sollen frei entscheiden können

Die nicht mehr ganz jungen unter uns erinnern sich vielleicht an eine Zeit, in der niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – meistens waren es Ärzte – praktisch immer in Einzelordinationen gearbeitet haben. Meist gab es damals nur eine Mitarbeiterin in Gestalt der Sprechstundenhilfe, die in vielen Fällen die eigene Ehefrau war. Kassenverträge waren damals sehr attraktiv und deshalb heiß begehrt, der Ärztestand von Politik und Krankenkassen hoch angesehen, und die allerwenigsten Kassenärzte kamen im Laufe ihres Berufslebens auf die Idee, ihren Kassenvertrag zu kündigen oder gar den Beruf zu wechseln. Vor diesem Hintergrund wurde damals die heute vielfach diskutierte Frage, ob eine Anstellung von Ärzten bei niedergelassenen Ärzten möglich sein soll oder nicht, gar nicht erst gestellt.

Heute ist vieles anders. Die Zeiten und manche Vorstellungen vom Arztberuf haben sich fundamental geändert, und damit auch die Arbeits-Präferenzen und Lebensstil-Entscheidungen von Ärztinnen und Ärzten. Viele möchten als Selbstständige arbeiten, andere in einem Angestelltenverhältnis, viele in kleineren oder größeren Gruppenpraxen, manche in Teilzeit. Und dass man im Laufe eines Arbeitslebens die Arbeitsform immer wieder flexibel an die jeweilige Lebenssituation anpasst, ist heute für viele Mediziner eine Selbstverständlichkeit. Das Ziel der Ärztekammer ist es, politisch dazu beizutragen, dass es für diese beruflichen Optionen jeweils optimale Rahmenbedingungen gibt.

In diesem Zusammenhang steht auch die aktuelle Diskussion über die Anstellung von Ärzten bei Ärzten und darüber, welche Position dazu die Ärztevertretung einnimmt. Grundsätzlich gilt hier wohl, dass die Frage, ob eine Anstellung besser sei als eine Vertretung auf Basis eines freien Dienst- oder Werkvertrages, oder ob das Gegenteil davon der Fall ist, nicht so ohne weiteres allgemeingültig und zweifelsfrei zu beantworten ist.

Vorwurf der Scheinselbstständigkeit kann in anderen Branchen die wirtschaftliche Existenz bedrohen

Die Sozialversicherungen müssen derzeit aufgrund der gesamtvertraglichen Spielregeln die einzelnen Ordinationen in Sachen Vertretungsregelung gewähren lassen. In anderen Branchen ist das anders. Dort riskieren Auftragnehmer und Auftraggeber, von den Krankenkassen plötzlich mit dem Vorwurf einer Scheinselbständigkeit konfrontiert zu werden. Das kann immense zusätzliche Nachzahlungen bis hin zur Existenzbedrohung mit sich bringen.

Deshalb bedarf es auch in unserem Bereich vernünftiger und belastbarer Regelungen auch für kleinere Kassenordinationen. Es kann und darf nicht sein, dass das Recht zur Anstellung von Ärzten bei Ärzten nur den größeren Organisationsformen vorbehalten bleibt.

Mehrere Arbeits-Optionen anbieten und diese rechtlich absichern

Wie wichtig es ist, mehrere Arbeits-Optionen anzubieten und diese rechtlich abzusichern, zeigen auch die Wünsche der künftigen Ärztegeneration: 72 Prozent der Turnusärzte – das wissen wir aus einer aktuellen Umfrage – würden bei freier Wahl am liebsten niedergelassen arbeiten. Sogar 78 Prozent würden am liebsten selbständig in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten. 52 Prozent finden aber auch einen potenziellen Angestelltenstatus attraktiv. Und knapp jeder zweite Befragte möchte am liebsten selbstständig in einer Einzelpraxis arbeiten.

Freie Entscheidung von Kassenärzten und ihren Vertretern 

Es muss der freien Entscheidung von niedergelassenen Kassenärzten und ihren Vertretern vorbehalten bleiben, wie sie ihre Kooperation rechtlich gestalten möchten. Sie sollen privatautonom beurteilen können, was für sie jeweils ökonomisch günstiger ist, und niemand soll sich Sorgen machen müssen, dass eine Krankenkasse rückwirkend eine Vereinbarung umstößt und Rückzahlungen einfordert.