Die Wiener Patientenanwältin soll ihre Einseitigkeit aufgeben

Die niedergelassene Ärzteschaft zählt zu den am besten ausgebildeten und am qualitätsvollsten agierenden Berufsgruppen. Schließlich besteht der Weg von Ärztinnen und Ärzten aus Studium, Turnus, verpflichtender Fort- und Weiterbildung, Qualitätsvorgaben und Kontrollen durch die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED), etc. Das alles wusste natürlich Die Wiener Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz genau, als sie einer Tageszeitung ein gestern veröffentlichtes Interview über die angeblichen Schwierigkeiten gab, „auf die Patienten bei der Suche nach einem guten Arzt“ stoßen können. In diesem Interview kritisiert die Wiener Patientenanwältin – einmal mehr – die ihrer Ansicht nach mangelnde Kontrolle niedergelassener Ärzte durch die ÖQMED.

Nebenbei: Zusätzlich zu allen anderen Maßnahmen gibt es in Wien, auch das sei in Erinnerung gerufen, einen Patientenombudsmann der Ärztekammer, der wohl über jeden Verdacht erhaben ist, aber offensichtlich das Missfallen von Dr. Pilz erweckt: Immerhin wurde er, im Gegensatz zu ihr, von den Versicherten frei gewählt und nicht von der Obrigkeit bestellt.

Das Konzept der Wiener Patientenanwältin, das zeigt auch ihr kürzlich veröffentlichter Jahresbericht 2013, ist eindeutig: Gemeinde-Wien Spitäler bestmöglich schonen, dafür niedergelassene Ärzte in Permanenz kritisieren. Ein Beispiel: Die „Verbesserung der Fehlerkultur insbesondere im niedergelassenen Bereich“, bezeichnet Dr. Pilz in ihrem Bericht folgerichtig als ihr „besonderes Anliegen“, und widmet der „Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich“ dann auch gleich sechs Seiten. Ein Kapitel zum Thema Qualitätssicherung in Gemeinde Wien-Spitälern hingegen sucht man im ihrem Jahresbericht vergeblich, so etwas möchte sie offensichtlich dem Wiener Rathaus nicht zumuten.

Erst gegen Ende des Berichts erfährt man, sofern man ihn sehr gründlich studiert, dass sich von den insgesamt 3.685 „Geschäftsfällen“ der Patientenanwaltschaft des Berichtsjahres immerhin 1.105 Anliegen auf Leistungen von Gemeinde Wien-Spitäler bezogen. Und weit weniger, nämlich insgesamt 439, auf niedergelassene Ärzte. Halten wir der Ordnung halber fest: Das ergibt ein ganz anderes Bild, als die öffentlichen Auftritte der Patientenanwältin vermuten lassen – dort erweckt sie nämlich den Eindruck, der Trend wäre umgekehrt.

Fazit: Gegen eine weitere Verbesserung der Fehlerkultur ist natürlich nichts einzuwenden, allerdings muss diese dann für alle Anbieter im Gesundheitssystem gelten. Ihr ständiges einseitiges Kritisieren niedergelassener Ärztinnen und Ärzte verstärkt den Eindruck, den man von Frau Dr. Pilz schon länger haben müsste: Dass da im Gewand einer Patientenanwältin eine treue Dienerin des Wiener Rathauses am Werk ist.