Coronavirus: Ausgleichszahlung für Ordinationen!

Die Regierung muss jetzt für die wirtschaftliche Sicherstellung der niedergelassenen Ärzteschaft sorgen. Die Ärztekammer fordert für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit und ohne Kassenvertrag Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 Prozent des Vorjahresumsatzes im Abrechnungszeitraum der Pandemie – abzüglich allfälliger sonstiger staatlicher Unterstützung und abzüglich der verrechenbaren Honorare. Ein entsprechendes Forderungspaket ist an die politisch Verantwortlichen übergeben worden. Nur so können die Vorhaltekosten finanziert werden, die für die gesamte extramurale ärztliche Versorgung in Österreich aufgebracht werden müssen.

Die niedergalassenen Ärztinnen und Ärzte haben in den vergangenen Wochen ihre Arztpraxen offen gehalten und so die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch während der Krise gesichert. Den damit verbundenen laufenden Kosten für Personal, Miete etc. standen und stehen jedoch keine Einkünfte in gewohnter Höhe gegenüber, durch diese Umsatzeinbrüch geraten viele Ärzte in wirtschaftliche Bedrängnis. Es ist zu erwarten, dass Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen ihre Praxis zusperren, in Pension gehen, etc. Jeder nicht praktizierende niedergelassene Arzt ist jedoch ein Verlust für die Versorgung, ganz besonders in der Corona-Krise, die noch lange nicht ausgestanden ist.

Zwar hat die Betreuung auf telemedizinischer Basis zugenommen , diese kann aber nicht wie eine Behandlung in der Ordination abgerechnet werden – weder gegenüber den Krankenkassen noch auf Basis eines Privathonorars. Telemedizin ist, etwa in Wien, nur im Rahmen eines Pilotprojekts als Zusatzleistung in der Honorarordnung vorgesehen, nicht jedoch als Vollbetreuung in einer Pandemiezeit.

Die bisherigen Unterstützungstöpfe der Bundesregierung sind allesamt für die spezifische Situation der niedergelassenen Ärzteschaft vollkommen untauglich. Die Politik ist hier gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen, um auch in den nächsten Wochen und Monaten die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten im extramuralen Bereich garantieren zu können.