Die österreichischen Patientenanwälte gehen in der Regel ihrer Arbeit diskret und service- und lösungsorientiert nach. Zwei Ausnahmen sind hier der niederösterreichische Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger, der auch Sprecher aller österreichischen Patientenanwälte ist, und die Wiener Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz. Beide haben ein politisches Amtsverständnis, sie agieren häufig wie Sprachrohre ihrer Auftraggeber, einseitig und parteiisch. Regelmäßig schießen sie sich dabei demagogisch auf die Ärzteschaft ein, wenn das politisch opportun ist.
Patientenanwälte als Politikanwälte eben.
Weitaus schonender gehen sie hingegen vor, wenn es zum Beispiel um die öffentlichen Spitäler Wiens oder Niederösterreichs geht. Treue Diener ihrer jeweiligen Herren eben.
Eine untragbare Situation: Beide Patientenanwälte sind nun einmal nicht Public Relations-Berater oder Lobbyisten, sondern von der öffentlichen Hand finanzierte Vertreter von Patienteninteressen. Bei nicht ausreichend informierten Menschen kann leicht der Eindruck entstehen, hier agiere tatsächlich eine unabhängige Instanz, die ausschließlich den Patienten verpflichtet ist.
Patientenanwälte sollten aber nicht wie Anwälte der Politik agieren, sondern wie echte und als solche ernst zu nehmende Patientenvertreter. Sie sollten von einer unabhängigen Institution kontrolliert werden und sie sollten abberufen werden können, wenn sie die Interessen ihrer Auftraggeber vor die Interessen der Patientinnen und Patienten stellen.