Best point of service

Nach regelmäßigen medial lancierten fachlichen Übergriffen der Apothekerkammer in den ärztlichen Bereich – etwa der Forderung nach „Impfen in Apotheken“, die im Sinne der Patientensicherheit aus medizinischer Sicht strikt abzulehnen ist – gibt es ein weiteres Thema, gegen das seitens der Standesvertretung der Apothekerschaft aus rein monetären Beweggründen – so mein Verdacht – seit Jahren lobbyiert wird: Die Medikamentenabgabe in Ordinationen. Gerade in Hinblick auf die aktuell schlecht laufende Medikamentenversorgung durch Apotheken auf Grund eines akuten Mangels von hunderten Arzneien, ist eine direkte Abgabe von Medikamenten in Ordinationen dringender denn je.

Ein zentrales Argument für ein Dispensierrecht ist, dass es zu einer besonders patientenfreundlichen Abgabeform führt. Kranken Menschen und ihren Angehörigen werden damit beschwerliche Wege bis zur nächsten diensthabenden Apotheke erspart. Das ist vor allem für ältere oder immobile Menschen, chronisch Kranke und Eltern mit kleinen Kindern wesentlich – nicht nur im ländlichen Raum. Auch im städtischen Bereich ist es Menschen nicht zumutbar, im Krankheitsfall nach dem Arztbesuch noch mit der Straßenbahn oder dem Bus eine Apotheke suchen zu müssen. Auch für Patientinnen und Patienten mit für sie als tabuisiert erlebten Krankheiten ist der Weg in die „eigene“ Apotheke eine Zumutung. Nur die Abgabe durch verschreibende Ärztinnen und Ärzte entspricht dem erwarteten Diskretionsbedürfnis, da wir mit unseren Patientinnen und Patienten alleine im Behandlungszimmer sind und intime Details dort ohne Zuhörer an- und besprechen können – in der Apotheke hören viele Ohren mit.

Aus einer kompetenten Hand

Die ärztliche Medikamentenabgabe kann all diese Abläufe deutlich erleichtern und ist die Realisierung des Konzepts „best point of service“: Nicht nur Aufklärung, Information und Beratung über die medikamentöse Therapie, sondern auch die Abgabe erfolgt aus einer kompetenten Hand. Dies liegt nicht nur im Interesse des Patientenkomforts, sondern kann auch durch die Stärkung der Arzt-Patienten-Beziehung die Therapietreue wesentlich unterstützen. Ich werde mich daher weiter für den patienten- und kundenfreundlichen Medikamentenbezug und die Dispensierfreiheit bzw. das Dispensierrecht einsetzen: Nämlich das gesetzlich verbriefte Recht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel zu lagern und abgeben zu dürfen.