Wir werden Mystery Shopping nicht widerstandslos hinnehmen

Das so genannte Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz als Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform ist vom Sozialausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und der Grünen beschlossen worden. Vorgesehen sind unverändert – trotz aller Warnungen der Ärztekammer – das Mystery Shoppen und die Ausweiskontrolle im Spital bzw. in Arztpraxen bei dem Arzt nicht bekannten Patienten. Zu begrüßen ist, dass ÖVPGesundheitssprecher Dr. Erwin Rasinger im Plenum seine Ablehnung ankündigte. Höchst bedauerlich hingegen ist, dass Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser am Bespitzeln von Ärzten und an bürokratischen Zumutungen, die eine verpflichtende konsequente Identitätsfeststellung von Patienten mit sich bringt, weiterhin festhält. Es muss erstaunen, dass eine Ärztin ihrer Kollegenschaft gegenüber einen seitens der Politik gehegten Generalverdacht offenbar akzeptabel findet, diesen jedenfalls aber nicht entschieden zurückweist.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wir halten die verpflichtende Identitätsfeststellung und das Mystery Shoppen mit gefälschten E-cards durch Spitzel der Krankenkassen für skandalös. Es erschwert die Arbeit, es unterminiert ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis und es verkompliziert auch rechtlich gesehen die Behandlung. Die Ärztekammer hat unter anderem bei einer Pressekonferenz genau darauf hingewiesen, und es ist bedauerlich, dass hier die Politik Hand in Hand mit der Gesundheitsbürokratie wider besseres Wissen an diesen unsinnigen Konzepten festhält. Damit es nicht ungesagt bleibt: Ein klares Nein zu Sozialbetrug, aber unrechtmäßige Krankenstände aufzuklären und zu verhindern, sollte nicht Aufgabe der Ärzte sein, sondern von Arbeitgebern gemeinsam mit den Krankenkassen durchgeführt werden.

Die Ärzteschaft wird die Zumutungen, die aus dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz eventuell letztlich für sie erwachsen, jedenfalls nicht widerspruchslos hinnehmen. Wir werden nötigenfalls die Öffentlichkeit auf breiter Basis und über lange Zeit sehr konsequent  informieren, und es wird wohl nicht zu verhindern sein, dass viele Kolleginnen und Kollegen dann „Dienst nach Vorschrift machen“, um sich nicht in eine rechtlich heikle Situation zu bringen. Man wird also niemandem vorwerfen können, wenn er Patienten ohne Ausweis im Zweifelsfall nicht behandelt, oder zur Absicherung von zu einem Krankenstand führenden Diagnosen den Patient z.B. zu einem Chefarzt weiter schickt.

Wir Ärztinnen und Ärzte sind es definitiv leid, die Suppe, die andere eingebrockt haben, auslöffeln zu müssen.