Die Wiener Gebietskrankenkasse wünscht sich also eine Reform bei den MRT- und CT-Untersuchungen: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten die Termine künftig „nach Dringlichkeit“ gereiht werden, meinte dazu WGKK-Obfrau Mag. Ingrid Reischl. Auf die Kriterien für „dringlich“ oder „nicht dringlich“ darf man gespannt sein, insbesondere vor dem Hintergrund des Trends, dass es für die WGKK anscheinend allmählich zum Reflex wird, Leistungen als unnötig darzustellen, die sie nicht bezahlen möchte. Außerdem: Wie will man die Dringlichkeit objektiv beurteilen? Das ist in der Praxis sehr oft unmöglich. Für den zuweisenden Arzt ist, genauso wie für den Patienten, jede Untersuchung wichtig.
Statt Staffelung einzuführen, Deckel streichen
Um es einmal mehr unmissverständlich auf den Punkt zu bringen: Sämtliche Leistungsdeckelungen für CT- und MRT-Untersuchungen sind sofort abzuschaffen. Die WGKK ist mit der Leistungsdeckelung selbst für die langen Wartezeiten verantwortlich. Statt endlich Deckelung und Degression im Sinne der Patientenversorgung zu streichen, wird nun die Schuld an den langen Wartezeiten Ärzten und Patienten zugeschoben.
Die präsentierten OECD-Zahlen sind so nicht vergleichbar, denn während in Österreich jedes MR-Gerät gezählt wird, werden in anderen Ländern nur MR-Geräte in öffentlichen Spitälern erfasst. Statt mit falschen Statistiken zu spielen, sollte es im Interesse einer bestmöglichen Gesundheitsversorgung nur einen Maßstab geben: der reale Bedarf der Patientinnen und Patienten.
Der Kasse müsste es ein Anliegen sein, in erster Linie für das Wohl der Patienten zu sorgen. Um das zu erreichen, führt kein Weg daran vorbei, dass die Kosten für mehr Untersuchungen getragen werden. Für die Patienten ist es schlichtweg unzumutbar, wegen der zwischen Wirtschaftskammer und Krankenkasse ausgehandelten Kostendeckelung sowie der nun geplanten Dringlichkeits-Staffelung noch längere Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Ärztekammer übernimmt gegebenenfalls gern die erforderlichen Verhandlungen
Willkürliche Staffelungen sind, genauso wie der ständige Reflex der WGKK, mit der Kündigung der Gesamtverträge zu drohen, absolut inakzeptabel. Wenn es hier nicht gelingt, eine Lösung zu finden, stehen auch wir als Ärztekammer zur Verfügung, die Tarife für diese Untersuchungen in den Honorarkatalog des Gesamtvertrages zwischen Krankenkasse und Ärztekammer aufzunehmen und die erforderlichen Verhandlungen zu übernehmen.