Erste Informationen zu Entschädigungen für Ärztinnen und Ärzte

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist bekanntlich für die Abwicklung des Härtefallfonds nach Art. 15 des 2. Covid-19-Gesetzes verantwortlich. Ich bemühe mich laufend, hier für die niedergelassenen Ärztinnen und  Ärzte zu intervenieren.

Hier vorläufig einmal folgende Zwischeninformation:

1. Es ist unzweifelhaft, dass auch Ärztinnen und Ärzte (sowie Angehörige von anderen Freien Berufen) bezugsberechtigt sind.

2. Eine Abwicklung kann – nach ausdrücklicher Anweisung durch das Bundeskanzleramt und die anderen zuständigen Bundesministerien – leider nur durch die WKO erfolgen.

3. Es soll ab morgen auf der Homepage der WKO Einreichformulare geben.

4. Es wird bei Leistungen aus diesem Fonds um relativ kleine Summen gehen, die an die am stärksten betroffenen Kleinstunternehmer als „Erste Hilfe“ ausgeschüttet werden.

5. Unterstützungen, die annähernd einen echten Ausgleich für einen tatsächlichen Verdienstentgang bieten könnten, wird es erst im Rahmen des Entschädigungsfonds geben. Dazu sind aber noch viele Details offen.

Ich hoffe, mit dieser Info zu einer ersten – wenn auch nicht nur erfreulichen – Klarheit beigetragen zu haben.

Fakt ist, dass additiv auch die SV hier ihren Beitrag leisten muss!