Wem Datenschutz wichtig ist, der muss aus Befund-ELGA heraus optieren

Wer sicher sein möchte, dass seine persönlichen Gesundheitsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden, muss aus der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) heraus optieren.

Das aktuellen Kommunikations-Chaos der Bundesregierung zur Frage, wann sensible Gesundheitsdaten aus der Befund-ELGA aus welchen Gründen zu Forschungszwecken an Dritte weitergegeben werden dürfen, ist eine Zumutung. Transparente, seriös vorbereitete und erfolgreich verkaufte Politik, die von den Bürgern auch verstanden wird, sieht anders aus.

Die Verwendung von Daten der Befund-ELGA für Forschungszwecke muss, so wie es auch Gesundheitsministerin Beate Hartringer-Klein gefordert hat, ausdrücklich verboten werden. Wird das Forschungsorganisationsgesetz, so wie von der Regierung vorgesehen, diese Woche im Nationalrat beschlossen, können ab 2019 Universitäten, Fachhochschulen, Museen, Forschungsabteilungen von Konzernen und sogar Einzelpersonen im In-und Ausland um eine Bewilligung ansuchen, Befund ELGA-Daten für Forschungszwecke zu verwenden.

Ich nehme die Bedenken von Datenschützern sehr ernst, die kritisieren, dass das bloße Löschen der Namen für eine zuverlässige Anonymisierung nicht ausreicht. Machen wir uns keine Illusionen: Wo es einen gelockerten Zugriff auf Daten gibt, dort gibt es auch Potenzial für Datenmissbrauch. Bei Gesundheitsdaten ist das besonders heikel.

Die Regierung sollte sich also besser um die Benutzerfreundlichkeit der Befund-ELGA kümmern, und nicht um Erleichterungen bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten. Denn der Verbesserungsbedarf ist hier unverändert enorm.