Ärztliche Hausapotheken: Erstaunliche Position der Gesundheitsministerin

Die Aussage von Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl muss Erstaunen auslösen: Sie sehe „wenig Änderungsbedarf im Hinblick auf Hausapotheken“. In einem Interview beruft sich Zarfl auf die Apothekergesetznovelle von 2006, wonach bei Ein-Arzt-Gemeinden grundsätzlich der Vorrang der Hausapotheke gilt, in Zwei- und Mehr-Arzt-Gemeinden jener des Vorrangs öffentlicher Apotheken.

Es ist allerdings befremdlich, wenn eine Ministerin die aktuellen Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde, die organisatorisch beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angesiedelt ist, ignoriert und sich auf ein nicht mehr zeitgemäßes Gesetz beruft, das dringend überarbeitet werden muss. Es liegt in der Verantwortung einer Gesundheitsministerin, die Rahmenbedingungen für die bestmögliche Patientenversorgung zu schaffen. In den vergangenen zehn Jahren wurden 155 öffentliche Apotheken neu eröffnet, mehr als 100 ärztliche Hausapotheken gingen hingegen verloren – heute gibt es nur noch rund 840. Das Nachsehen bei dieser Entwicklung haben Menschen, die in entlegenen Regionen leben, und darunter ganz besonders alte und nicht mobile.

Schuld daran ist der „Mindestentfernungspassus“ zwischen öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken. Eine bestmögliche Versorgung heißt, dass insbesondere Patientinnen und Patienten in strukturschwachen, ländlichen Regionen direkt vom Arzt mit Arzneimitteln versorgt werden, damit sie sich lange Anfahrtswege zur nächsten Apotheke ersparen. Es ist dringend an der Zeit, die Mindestentfernung bei der Bewilligung von Hausapotheken ersatzlos zu streichen, wie es auch die Bundeswettbewerbsbehörde fordert. Zumindest im ländlichen Raum braucht die Bevölkerung ein duales System, das ein kundenfreundliches Mit- und Nebeneinander von öffentlichen Apotheken und Hausapotheken ermöglicht.

Es kann nicht sein, dass ausschließlich wirtschaftliche Interessen der Apotheken einer optimalen Patientenversorgung im Weg stehen.